2019Aug28

Im August 2019 erhielt die ayonik die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ). Die Beantragung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung war eine strategische Unternehmensentscheidung, um der am Markt häufiger werdenden Anforderung, auch hochqualifizierte IT-Spezialisten in Arbeitnehmerüberlassung bereitzustellen, gerecht zu werden. Mit Erlangung der Erlaubnis durch die Arbeitsagentur können nun rechtssicher auch ANÜ Geschäfte abgewickelt werden.