Im August 2019 erhielt die ayonik die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ). Die Beantragung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung war eine strategische Unternehmensentscheidung, um der am Markt häufiger werdenden Anforderung, auch hochqualifizierte IT-Spezialisten in Arbeitnehmerüberlassung bereitzustellen, gerecht zu werden. Mit Erlangung der Erlaubnis durch die Arbeitsagentur können nun rechtssicher auch ANÜ Geschäfte abgewickelt werden.